Alkohol und Fahrtüchtigkeit
Ab 0.2 Promille wird die Reaktionszeit verlängert, ist die Sehleistung leicht vermindert, lassen Aufmerksamkeit, Kritik-und Urteilsfähigkeit nach, steigt die Risikobereitschaft.
Ab 0.3 Promille lässt die Konzentration nach, nimmt die Selbstüberschätzung zu, werden Entfernungen falsch eingeschätzt. Zur Info: Schon ein einziges Bier (0,33 l) kann hier zuviel sein! Die Fahruntüchtigkeit ist bereits erreicht.
Ab 0.5 Promille kommt es zu einer Rotlichtschwäche (Rote Ampeln oder die Bremsleuchten des Vordermannes werden schlechter wahrgenommen!), ist die Sehleistung um 15% vermindert, das Hörvermögen herabgesetzt, steigt die Reizbarkeit, beginnt die Enthemmung, werden Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt.
Ab 0.7 Promille ist der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt. Drehschwindel oder Brechreiz können auftreten.
Ab 0.8 Promille verschlechtert sich die allgemeine Sehschärfe um ca. 25%, ist das Blickfeld verengt (sogenannter Tunnelblick) und das Farbensehen eingeschränkt, sinkt die Handfertigkeit um 40%, ist die Reaktionszeit um 50% verlängert, beginnt die Euphorie (Hochstimmung), ist die Konzentrationsfähigkeit erheblich eingeschränkt.
Ab 1.1 Promille ist das Reaktionsvermögen erheblich beeinträchtigt, kommt es zur maßlosen Selbstüberschätzung sowie zu starken Gleichgewichtsstörungen, Verwirrtheit, Sprech -und Orientierungsstörungen. Spätestens jetzt ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, ein Verkehrsunfall aufgrund von Alkoholmissbrauch quasi vorprogrammiert!
Für Fahranfänger in der Probezeit und für Kraftfahrer unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer, d.h. 0,0 Promille. Das schließt den so genannten "Restalkohol" ebenso ein wie alkoholhaltige Medikamente. Das Gleiche gilt für Führer eines Kraftfahrzeuges mit Personenbeförderungsschein sowie deren Beifahrer oder Schaffner.
Für alle anderen Fahrer gilt: Bereits ab 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr, ab 0,5 Promille gibt es Fahrverbot. Deswegen: Kein Alkohol am Steuer!